PROTOKOLL DER AUSSERORDENTLICHEN SITZUNG DER EIGENTÜMERGEMEINSCHAFT FARO PARK FASE 1&2

ABGEHALTEN AM 4. FEBRUAR 2008

 

Auβerordentlichen Eigentümerversammlung teilzunehmen

palm in yaiza

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VORSTAND

PROTOKOLLE 2007

SATZUNG

HAUSREGLN

Comunidad de Propietarios Faro Park fases 1 & 2

Playa Blanca – Yaíza - Lanzarote, 13. März 2008.

Sehr geehrter Eigentümer,

Ich möchte hiermit dem Protokoll der ausserordentlichen Versammlung vom 4. Februar zusammen mit der Aufforderung zu einer neuen ausserordentlichen Sitzung, die am 4. April 2008 im Natura Palace stattfinden wird, etwas beifügen. Obgleich ich die Bestätigung erhalten habe, dass Club Lanzarote, S.A. den Pool auf Garantie reparieren werde, als ich Herrn Cañadas am 1. Februar traf, haben wir noch keine Antwort von Club Lanzarote, S.A auf den Brief den ihnen unser Anwalt am 3. November 2007 geschickt hatte, erhalten. Wie auch immer, bei einem kurzen Treffen vor einigen Wochen mit unserem Verwalter, sagte Hr. Cañada, dass sie letztendlich den Pool nicht unter Gewährleistung reparieren würden. Der Grund dafür sei, dass der Subunternehmer AJEI behauptet, der Wasserverlust sei auf mangelhafte Wartung zurückzuführen.

Bei der bevorstehenden ausserordentlichen Sitzung, schlage ich demnach vor, dass wir das Schwimmbecken reparieren, indem wir eine einmalige Extrazahlung von 250 € pro Villa kassieren. Ich schlage des weiteren vor, gerichtliche Schritte gegen Club Lanzarote, S.A. einzuleiten, die die Verantwortung auf Gewährleistung nicht übernehmen wollen. Ich bedaure sehr, dass wir uns zu solchen Schritten veranlasst sehen; wie auch immer, alle Fachmänner, die den Pool untersucht haben, stimmen darin überein, dass der immense Waserverlust auf Baumängel zurückzufüren ist. Sollten die Eigentümer bestimmen, den Pool gleich richten zu lassen, würden die Beweise für Baumängel vor Beginn der Reparaturarbeiten aufgenommen werden.

Ich ersuche die Versammlung auch, ein Untersuchung des Themas Abwasseranlage, zu autorisieren. Es ist nicht klar, wie Club Lanzarote, S.A., ohne unsere Genehmigung und ohne den Präsidenten zu benachrichtigen, die Abwasseranlage stilllegt, wenn wie sie behaupten, dass die Anlage Eigentum der Gemeinschaft war. Wir müssen diese Angelegenheit klären, da wir im Moment auf der einen Seite die Kosten für die Pumpstation in der Grünzone zwischen Phase 1 und 2 tragen und auf der anderen Seite den Zuschlag für die Wasseraufbereitung, der sich auf 0,34 € pro m3 Wasser beläuft, zahlen.

Um einen hohen Standard des Eigentums der Gemeinschaft zu gewährleisten, werden die Eigentümer höflichst gebeten ihren Häuser zu streichen. Einige Villen weisen herabblätternde Farbe etc. auf. Die Eigentümer sollten die originale Cremefarbe, deren Referenz-Nummer RT 66’67 (kleiner Eimer) und Nr. 250 für 15 kg Gebinde ist, verwenden. Diese Daten sind von PRO-COLOR in der Nähe des Fischerhafens in Arrecife, neben dem Torres Wein Warenhaus. Sie können die Farbe auch über das Showhaus in Aguamarina beziehen.

Die Buchhaltung der ersten sechs Monate dieses Jahres zeigen ein enttäuschendes Defizit von 18.500 €. Die Kosten für Reparaturen und Wasserverlust im Wasserversorgungsnetz belaufen sich auf 7.000 €, verursacht durch kaputte Rohre. Dies konnte nicht vorhergesehen werden und war daher nicht im Budget. Die Beseitigung der Abwasser mit Hilfe von Tankwagen und das Installieren von neuen Pumpen auβerhalb unseres Eigentums macht weitere 10.900 € und Ausgaben, die mit den TV Installationen zusammenhängen über 3.100 € (von denen 2.416,60 € vom vorhergehenden Präsidenten im Zeitraum von Beginn des Geschäftsjahres bis zur Jahresversammlung 2007 bewilligt wurden). Obgleich gespart wird, weil der Pool geschlossen ist, habe ich darum gebeten, das Gartenprojekt auf Eis zu legen, da sich die finanzielle Situation aufgrund der oben genannten Argumente stark verschlimmert hat.

Ich hoffe, Sie bei der ausserordentlichen Versammlung zu sehen. Sollten Sie nicht zur Versammlung erscheinen, können Sie einen Stellvertreter bestimmen, der an Ihrer statt beiwohnt. Zu diesem Zweck ist eine Vollmacht beigefügt und Sie können Ihre Wahlpräferenzen damit bekanntgeben.

Mit freundlichen Grüssen

 

Ann Head

Präsidentin

 

EIGENTÜMERGEMEINSCHAFT FARO PARK 1 & 2

35580 PLAYA BLANCA – YAIZA (LANZAROTE)

PROTOKOLL DER AUSSERORDENTLICHEN SITZUNG DER EIGENTÜMERGEMEINSCHAFT FARO PARK FASE 1&2

ABGEHALTEN AM 4. FEBRUAR 2008

In Playa Blanca wird um 17:30 am 4. Februar 2008 im Hotel Natura Palace die AUSSERORDENTLICHE SITZUNG DER EIGENTÜMER DER GEMEINSCHAFT FARO PARK 1&2 nach dem ersten Aufruf, unter dem Vorsitz von Anne Head, die im Vorfeld die angebrachte Sitzung einberufen hatte, gemäβ der gesetzlichen Anforderungen abgehalten.

Die Sitzung beginnt mit dem ersten Aufruf, da das gesetzlich vorgeschriebene Quorum erfüllt ist, mit dem Ziel folgende Punkte der Tagesordnung zu behandeln.

TAGESORDNUNG

1º.- Anwesenheitsliste und Vorstellung der Repräsentanten

2º.- Debatte der folgenden Probleme und evtl. Gutheissung der Maβnahmen den Gemeinschaftspool betreffend:

a) Vorschlag, den Pool ohne weitere Verzögerungen auf Kosten der Gemeinschaft zu reparieren und später den Betrag gerichtlich einzuklagen, sowie auch weitere Beträge, für die evtl. andere Verantwortliche (Personen wie auch Firmen) haftbar zu machen sind.

b) Vorschlag, den Pool momentan geschlossen zu halten und nicht zu reparieren, und gerichtlich die Baumängel desselben einzuklagen und des weiteren eine Schadenersatzklage für Schäden und Schädigungen für die Eigentümergemeinschaft einzureichen.

c) In beiden Fällen ist eine Ermächtigung der Präsidentin, Anwalt und Klagevertreter einzuschalten, erforderlich.

d) Von der Annahme ausgehend, daβ entschieden wird den Pool zu reparieren, muβ des weiteren abgestimmt werden, wie die Bezahlung der anfallenden Kosten erfolgen soll.

3º.- Debatte und evtl. Gutheissung der folgenden Angelegenheit über die

Abwasseraufbereitung der Eigentümergemeinschaft:

a) Ermächtigung der Präsidentin, einen Anwalt zu bestellen, der analysieren soll, ob sich die folgenden Handlungen im legalen Bereich befinden: Abschaltung der Abwasserkläranlage, die die Gemeinschaft bis dato benutzt hatte, Berechnung zusätzlicher Kosten von 0,34 €/m3 für Wasseraufbereitung, wie auch die Frage wer für die Reparaturkosten der Kläranlage und deren Einrichtungen und Pumpen zuständig ist, wobei in Konsequenz festzustellen ist, ob Club Lanzarote S.A. und/oder eine andere Person, Vereinigung oder Einrichtung einer möglichen Forderung haftbar zu machen ist.

4º.- Anliegen und Fragen

 

1º.- Liste der Anwesenden:
     
ANWESENDE    
Green Hr. Meineck 3
Meineck   4
Rölling Hr. Teifel 6
Millard Fr. Bookless 9
Armstrong Fr. Bookless 10
Millard Fr. Bookless 13
Bautista González Hr. Matthews 14, 21
Bookless   15
Morgan   16
Hargreaves   18
Highfield Hr. Roach 24
Ojeda Douillet Fr. Head 26
Scott   45
Wingrove Fr. Head 46
San Román Rodriguez Fr. Head 47
Page Fr. Head 48
Mawson Fr. Head 49
Theissen   51
James Hr. Meineck 52
Caterall   53
Magee, Vizepräsident   58
Johnson Hr. Stansfield 59
Martin Hr. Magee 61
Edwards   62
Ludvigsen Fr. Head 63
Head, Präsident   65
Blayney Hr. Magee 66
Paluch Hr. Matthews 69
Harvey Fr. Head 70
Roach   71
Harvey Fr. Head 72
Herz Hr. Stansfield 73
Koch Fr. Jansen 75
Stansfield   76
Crabtree Hr. Stansfield 77
Pieper Hr. Stansfield 80
Wright Hr. Stansfield 81
Hernandez Hr. Stansfield 83
Matthews   85
Jones Fr. Hargreaves 89
Teifel   91
Shaw/Smart Fr. Morgan 92
Sherwood Fr. Head 93
Morris   94
McLauchlin Hr. Magee 95
Mankner Hr. Teifel 96
Wagstaff Hr. Bookless 100
Jones Hr. Magee 102
     
     
ANWESENDE 15
DURCH VERTRETUNG 33
TOTAL ANWESENDE 48

 

Nach Artikel 15.2 des Eigentümergesetz, unter den oben genannten Anwesenden, werden, zum Zählen des Quorums, wie vom Gesetz vorgeschrieben, zur Abhaltung der ausserordentlichen Eigentümersitzung in erstem oder zweitem Aufruf, jene Eigentümer, die im Zahlungsverzug sind, nicht berücksichtigt, auch wenn sie an der Beratschlagung teilnehmen dürfen, Ihre Person und Stimme wird bei der Abstimmung der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrheit nicht berücksichtigt.

An der Versammlung nehmen auf ausdrückliches Ersuchen der Präsidentin der Eigentümergemeinschaft Hr. Vicente Hidalgo (beeideter Bauführer, der das Gutachten des Pools durchgeführt hat), Dr. Andrea Armas (Übersetzerin) und Hr. Jon Olsen (Verwalter), teil.

Da die Nummer der Anwesenden und Stimmen beim ersten Aufruf ausreichend ist, gilt die Sitzung als eröffnet und wird auf die Debatte der genannten Punkte übergegangen:

2º.- Debatte der folgenden Probleme und evtl. Gutheissung der Maβnahmen den Gemeinschaftspool betreffend:

a) Vorschlag, den Pool ohne weitere Verzögerungen auf Kosten der Gemeinschaft zu reparieren und später den Betrag gerichtlich einzuklagen, sowie auch weitere Beträge, für die evtl. andere Verantwortliche (Personen wie auch Firmen) haftbar zu machen sind.

b) Vorschlag, den Pool momentan geschlossen zu halten und nicht zu reparieren, und gerichtlich die Baumängel desselben einzuklagen und des weiteren eine Schadenersatzklage für Schäden und Schädigungen für die Eigentümergemeinschaft einzureichen.

c) In beiden Fällen ist eine Ermächtigung der Präsidentin, Anwalt und Klagevertreter einzuschalten, erforderlich.

d) Von der Annahme ausgehend, daβ entschieden wird, den Pool zu reparieren, muβ des weiteren abgestimmt werden, wie die Bezahlung der anfallenden Kosten erfolgen soll.

Zuerst ergreift Hr. Vicente Hidalgo das Wort, um den anwesenden Eigentümern die Resultate seiner Untersuchungen und des späteren Gutachtens über die Schäden des Gemeinschaftspools, der zu beachtlichem Wasserverlust geführt hatte, darzulegen.

Der Gutachter, der eine komplette Studie über den Zustand der Scheinwerfer, der Seitenwände und des Grundes durchgeführt hatte, entdeckte einige Schäden, weist aber darauf hin, dass der Hauptgrund für den Wasserverlust die Risse am Schwimmbeckengrund seien.

Der Gutachter rät dazu, den Schwimmbeckengrund zu versiegeln, indem auf die vorhandenen Mosaikfliesen eine Glasfaserschicht aufgetragen wird, und empfiehlt, darüber eine neue Schicht Mosaikfliesen zu legen. Zugleich wies er auch darauf hin, dass die Seitenwände des Schwimmbeckens repariert und die Risse versiegelt werden sollten.

Hr. Morgan (Haus Nr. 16), bestätigte, dass er während des Baus des Schwimmbeckens Risse im Zement festgestellt hatte, bevor dazu übergegangen wurde die Fliesen zu verlegen, und dass keine Maβnahmen zur Versiegelung der Risse unternommen wurden, bevor die Fliesen verlegt wurden.

Auf die Frage, ob man bei dieser Gelegenheit, einen Teil des Pools seichter machen könne, wird entschieden, dass dies nicht möglich sei, da die Traglast nicht angemessen sei.

Hr. Vicente informiert darüber, dass in Zukunft eine jährliche Überprüfung des Pools angebracht wäre. Der Versiegler, der für die Reparaturarbeiten verwendet wird, enthält Epoxydharz und ist chlorresistent.

Der Verwalter informiert darüber, dass er einige Kostenvoranschläge erhalten hat, die dieselben Reparaturvorschläge beinhalten und ähnliche Preise ausweisen. Die Reparaturkosten werden sich auf etwa 25.000 € belaufen, bezogen auf einen detaillierten Kostenvoranschlag, der die auszuführenden Arbeiten aufführt.

Auf die Frage eines Miteigentümers wie lange die Arbeiten dauern würden, antwortet Hr. Vicente Hidalgo, dass die Reparaturen in etwa zwei Wochen dauern würden, wenn die Fliesen schon an der Baustelle sind.

Es wird festgehalten, dass zur Zeit ein qualifizierter Eigentümer, der ständig hier lebt, aber nicht der generellen Instandhaltungstruppe der Siedlung angehört, für die Instandhaltung des Pools zuständig ist. Es wird überprüft werden, ob er eine Haftpflichtversicherung hat. Es beginnt eine Debatte in Bezug auf jenes Thema, da einige Eigentümer der Meinung sind, dass es einen Interessenskonflikt geben könnte, wenn ein Eigentümer die Instandhaltung leite und so wurde einstimmig bestimmt, dass Kostenvoranschläge von anderen Firmen oder Personen der Branche für die Instandhaltung des Pools eingeholt werden, die einen Wartungsvertrag unterschreiben müssten.

Nach der Auskunft des Fachmannes und der folgenden Debatte, erklärt der oben genannte, dass der Pool ohne Verzug repariert und gefüllt werden sollte.

Man dankt Hrn. Hidalgo für seine Teilnahme und er verlässt die Versammlung.

Um 19:15 wird die Sitzung für 10 Minuten unterbrochen.

 

Nach der Pause wird die Sitzung wieder aufgenommen. Einige Miteigentümer fragen den Verwalter, welche die zu erwartenden Anwaltskosten sind, in der Annahme, dass angemessene gerichtliche Schritte gegen die Verantwortlichen der Baumängel des Pools, welche zu Wasserfilterungen geführt hatten, eingeleitet werden. Angesichts dessen, informiert der Verwalter, dass er glaubt, dass die Höhe des Honorars in Verhältnis mit dem eingeforderten Betrag liegt, weshalb, unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Reparaturkosten in etwa 25.000 € betragen und dass es auch angebracht ist weitere 10.000 € für Wasser, wie auch einen Betrag auf Schadendersatz einzuklagen, da der Pool den Eigentümern nicht zur Verfügung stand, und dass die Honorarforderungen der Anwälte mit 8-12% des eingeklagten Betrages anzusetzen sind.

Er teilt des weiteren mit, dass normalerweise in Spanien, die Anwaltschaft, das Honorar vor Beendigung des Prozesses fordert, und, dass nach der Rechtsprechung, die Verliererpartei die anfallenden Anwaltskosten der anderen Partei begleichen muss. Auf die Frage eines Miteigentümers nach dem zuständigen Gericht erwidert der Verwalter, dass das Gericht in Arrecife, Lanzarote in erster Instanz und das Gericht im Las Palmas in zweiter Instanz, falls Berufung eingelegt wird, was weitere Kosten verursachen würde.

Auf alle Fälle wird sich der Verwalter mit der Anwältin, die die Angelegenheit bearbeitet, in Verbindung setzen, um sie um einen ungefähren Kostenvoranschlag des Honorars zu bitten.

Die Anwesenden wurden auch darüber informiert, dass am 1. Februar, auf Bitte der Eigentümergemeinschaft, eine Besprechung mit Club Lanzarote stattgefunden hatte, die dazu beitragen sollte eine auβergerichtliche Einigung zu finden. Bei jener Besprechung waren, auβer den Vertretern von Club Lanzarote, die Präsidentin, der Sekretär und Verwalter der Gemeinschaft, die Anwältin, die für diese Angelegenheit engagiert wurde, wie auch ein Vertreter des Bauunternehmens anwesend.

Club Lanzarote lieβ wissen, dass sie noch keine Überprüfung des Pools vorgenommen haben und auch noch keinen Report verfasst haben ( auch wenn man ihnen am 30. November ein Bürofax geschickt hatte, in dem sie über die am Pool festgestellten Mängel informiert wurden, mit einer Aufforderung die Reparaturen zu veranlassen, und dass man ihnen, übereinstimmend mit ihrem darauffolgenden Antrag, im Dezember eine Kopie des Berichts des Gutachters geschickt habe). Gleichermaβen sagte der Vertreter des Bauunternehmens, dass auch er den Bericht vom Gutachter, Hrn. Vicente Hidalgo noch nicht gelesen habe. Im Prinzip erklärt das Bauunternehmen, dass nach ihrem Verständnis, die geschätzten Mängel am Pool, keine Mängel seien, für die die Bauweise verantwortlich gemacht werden könne, sondern auf die mangelhafte Wartung zurückzuführen seien. Schlussendlich verpflichtete sich Club Lanzarote dazu, eine Antwort in einem Zeitraum von zehn Tagen zu geben, in Bezug auf eine mögliche Einwilligung ihrerseits, die Reparaturkosten des Schwimmbeckens zu übernehmen.

Auf Fragen der Eigentümer, antworten die Präsidentin und der Verwalter, dass sie am Ende der Besprechung nicht den Eindruck hatten, dass Club Lanzarote die Absicht habe, der Forderung nachzukommen, die Kosten für die Reparatur des Pools zu übernehmen.

Ein Miteigentümer will wissen, ob Reparaturarbeiten, die vor gerichtlichen Maβnahmen begonnen werden, unsere Position gefährden könnte. Der Verwalter antwortet, dass er die Anfrage an die Anwältin der Gemeinschaft weiterleiten werde, dass er aber aus Gesprächen mit der Anwältin über das Thema bis jetzt weiss, dass einige Maβnahmen ergriffen werden sollten, um ein positives Resultat sicher zu stellen, wie zum Beispiel die Aufstellung eines notariellen Aktes, in dem man den Zustand des Schwimmbeckens bewerten kann und eine neue Aufforderung an Club Lanzarote, S.A.

Anschlieβend beginnt die Abstimmung zum Punkt 2.a) der Tagesordnung: „Vorschlag, den Pool ohne weitere Verzögerungen auf Kosten der Gemeinschaft zu reparieren“. Die Abstimmung ergibt folgendes Ergebnis:

Stimmen dafür: 4, 6, 14/21, 15, 16, 18, 24, 26, 45, 46, 48, 49, 51, 52, 53, 58, 59,

61, 62, 63, 65, 69, 70, 71, 72, 73, 75, 76, 77, 81, 85, 89, 91, 92, 93, 94, 95, 96, 102. (39 Stimmen gesamt)

Stimmen dagegen: 3, 9, 10, 13, 47, 66, 80, 83, 100 (9 Stimmen gesamt)

Stimmenthaltungen: keine

Es wird darüber informiert, dass nach dem Eigentümergesetz, da die Versammlung im ersten Aufruf zustande kam, für die Annahme dieses Beschlusses die Zustimmung einer Mehrheit der Eigentümer der Gemeinschaft braucht, die zugleich die Mehrheit der Teilnehmerquote ist. Daher sprechen wir im vorliegenden Fall von einem Total von 93 Eigentümern. Für eine Annahme des Beschlusses wären wenigstens 47 Stimmen notwendig. Da es keine ausreichende Mehrheit gab, wird der Beschluss nicht angenommen.

Die Abstimmung zum Punkt 2.b) der Tagesordnung „Vorschlag, den Pool momentan geschlossen zu halten und nicht zu reparieren, und gerichtlich die Baumängel desselben einzuklagen und des weiteren eine Schadenersatzklage für Schäden und Schädigungen für die Eigentümergemeinschaft einzureichen“ wird nicht eingeleitet, da es nicht möglich ist, die vom Gesetz vorgeschriebene Mehrheit für die Annahme de Beschlusses im ersten Aufruf, zu erreichen, da der Groβteil der Anwesenden für den vorhergehenden Vorschlag gestimmt hatte, der diesem Punkt entgegensteht.

Nach Erörterung der Angelegenheit wird beschlossen, die Sitzung zu beenden, da zu den wichtigen Fragen der Tagesordnung keine Einigung erzielt werden kann. Es wird mitgeteilt, dass man ehest möglich eine neue Versammlung einberufen wird, um nochmals diese Angelegenheiten zu behandeln.

Angesichts der Entscheidung und da es keine weiteren Angelegenheiten zu behandeln gibt, wird die Versammlung in anfangs genannter Lokalität und Datum, um 20:30 aufgelöst.

 

Die Präsidentin           Der Sekretär

Anne Head                 Jon W. Olsen

 

EIGENTÜMERGEMEINSCHAFT FARO PARK 1 & 2

35580 PLAYA BLANCA – YAIZA (LANZAROTE)

Playa Blanca, am 15. März 2008

Sehr geehrte/r Eigentümer/in:

Im Namen der Präsidentin der Eigentümergemeinschaft „Faro Park 1 & 2“, Anne Head, und gemäβ Artikel 16 des gültigen Eigentumsrechts, sind Sie aufgerufen, an der auβerordentlichen Eigentümerversammlung teilzunehmen, die am Freitag, dem 4. April um 17:30 Uhr im Hotel Natura Palace stattfinden wird.

Des weiteren möchte ich Sie in Kenntnis setzen, daβ es gemäβ Absatz 2, Art. 16 des Eigetümerrechts, einen zweiten Aufruf, eine halbe Stunde später, um 18:00 Uhr, am selben Tag und Ort geben wird und mit der selben Tagesordnung, falls der erste Aufruf nicht die zustande kommt. In der auβerordentlichen Versammlung werden die folgenden Punkte auf der Tagesordnung stehen:

TAGESORDNUNG

1º.- Anwesenheitsliste und Vorstellung der Repräsentanten

2º.- Debatte der folgenden Probleme und evtl. Gutheissung der Maβnahmen, den Gemeinschaftspool betreffend:

a) Vorschlag den Pool ohne weitere Verzögerungen zu reparieren, was eine einmalige Zahlung von 250 € pro Eigentum bedeutet, zahlbar zu einem Zeitpunkt, den die Versammlung bestimmt.

b) Ermächtigung der Präsidentin, einen Anwalt und einen Prokuristen zu bestellen, um ein gerichtliches Vorgehen gegen die Vereinigung Club Lanzarote S.A. und/oder eine andere Person, Vereinigung oder Einrichtung einzuleiten, wegen der baulichen Mängel, die das Schwimmbecken aufweist, und der Schäden und Beeinträchtigungen, die es für die Gemeinschaft bedeutet hat und bedeutet.

c) Ermächtigung der Präsidentin, einen Anwalt zu bestellen, der analysieren soll, ob sich die folgenden Handlungen im legalen Bereich befinden: Abschaltung der Abwasserkläranlage, die die Gemeinschaft bis dato benutzt hatte, Berechnung zusätzlicher Kosten von für Wasseraufbereitung, wie auch die Frage wer für die Reparaturkosten der Kläranlage und deren Einrichtungen und Pumpen zuständig ist, wobei in Konsequenz festzustellen ist, ob Club Lanzarote S.A. und/oder eine andere Person, Vereinigung oder Einrichtung einer möglichen Forderung haftbar zu machen ist.

d) Antrage von den Herren Cañada, Soriano und AJEI sl das Schwimmbad zu vermauern - schließen.

3.º- Fragen und Anregungen

Nach Artikel 15.2 und 16.2 des Eigentümergesetzes, sind die Besitzer, die nicht mit ihren Zahlungen an die Eigentümergemeinschaft am laufenden sind, nicht wahlberechtigt. Säumig sind die unten angeführten:

- Hr. Jesus Baeza Benavides Eigentümer des Hauses 82

- Hr. Don Jeynes Eigentümer des Hauses 50

- Hr. Salvador Ruiz Román Eigentümer des Hauses 20

- Sadilan s.l. Eigentümer des Hauses 5

Für den Fall, dass die erwähnten säumigen Eigentümer am Beginn der Sitzung nicht bestätigen können, dass sie mit den Zahlungen an die Eigentümergemeinschaft am laufenden sind, eine gerichtliche Anfechtung derselben oder eine gerichtliche oder notarielle Hinterlegung der Schulden präsentieren, werden sie darauf hingewiesen, dass sie an der Sitzung zwar teilnehmen können, aber kein Wahlrecht besitzen.

 

Anne Head

Präsidentin der Eigentümergemeinschaft Faro Park I & II

 

EIGENTÜMERGEMEINSCHAFT FARO PARK 1 & 2

35580 PLAYA BLANCA – YAIZA (LANZAROTE)

 

Ich, Herr/Frau...............................................................................Miteigentümer der Eigentümergemeinschaft FARO PARK 1 & 2, Haus Nr. .....................,

übertrage mein Stimmrecht an Herrn/Frau .................................................mit Ausweisnummer..............................................................., da es mir nicht möglich ist, persönlich an der ausserordentlichen Sitzung teilzunehmen, die für den 4. Februar einberufen wurde. Oben genannte Person ist somit berechtigt, an der Sitzung teilzunehmen und in meinem Namen über alle Punkte der Tagesordnung abzustimmen.

Unterschrift:..........................................................................................

 

Richtlinien für die Wahl. Ihr Gebrauch ist nicht verpflichtend.

Vorschlag

Ja-Stimme

Nein-Stimme

Enthaltung

der Stimme

a) Pool gleich reparieren

 

 

 

b) gerichtliches Vorgehen wegen der Baumängel des Pools einleiten und Schadenersatzforderung

 

 

 

c) Ermächtigung der Präsidentin, einen Anwalt zu bestellen, der die Fragen zum Thema Kläranlage / Pumpstation analysiert

 

 

 

c) Das Schwimmbad Vermauern - schießen.

 

 

 

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