Ich
möchte hiermit dem Protokoll der ausserordentlichen Versammlung vom 4.
Februar zusammen mit der Aufforderung zu einer neuen ausserordentlichen
Sitzung, die am 4. April 2008 im Natura Palace stattfinden wird, etwas
beifügen. Obgleich ich die Bestätigung erhalten habe, dass Club
Lanzarote, S.A. den Pool auf Garantie reparieren werde, als ich Herrn
Cañadas am 1. Februar traf, haben wir noch keine Antwort von Club
Lanzarote, S.A auf den Brief den ihnen unser Anwalt am 3. November 2007
geschickt hatte, erhalten. Wie auch immer, bei einem kurzen Treffen vor
einigen Wochen mit unserem Verwalter, sagte Hr. Cañada, dass sie
letztendlich den Pool nicht unter Gewährleistung reparieren würden. Der
Grund dafür sei, dass der Subunternehmer AJEI behauptet, der
Wasserverlust sei auf mangelhafte Wartung zurückzuführen.
Bei
der bevorstehenden ausserordentlichen Sitzung, schlage ich demnach vor,
dass wir das Schwimmbecken reparieren, indem wir eine einmalige
Extrazahlung von 250 € pro Villa kassieren. Ich schlage des weiteren vor,
gerichtliche Schritte gegen Club Lanzarote, S.A. einzuleiten, die die
Verantwortung auf Gewährleistung nicht übernehmen wollen. Ich bedaure
sehr, dass wir uns zu solchen Schritten veranlasst sehen; wie auch immer,
alle Fachmänner, die den Pool untersucht haben, stimmen darin überein,
dass der immense Waserverlust auf Baumängel zurückzufüren ist. Sollten
die Eigentümer bestimmen, den Pool gleich richten zu lassen, würden die
Beweise für Baumängel vor Beginn der Reparaturarbeiten aufgenommen
werden.
Ich
ersuche die Versammlung auch, ein Untersuchung des Themas Abwasseranlage,
zu autorisieren. Es ist nicht klar, wie Club Lanzarote, S.A., ohne unsere
Genehmigung und ohne den Präsidenten zu benachrichtigen, die
Abwasseranlage stilllegt, wenn wie sie behaupten, dass die Anlage Eigentum
der Gemeinschaft war. Wir müssen diese Angelegenheit klären, da wir im
Moment auf der einen Seite die Kosten für die Pumpstation in der
Grünzone zwischen Phase 1 und 2 tragen und auf der anderen Seite den
Zuschlag für die Wasseraufbereitung, der sich auf 0,34 € pro m3 Wasser
beläuft, zahlen.
Um
einen hohen Standard des Eigentums der Gemeinschaft zu gewährleisten,
werden die Eigentümer höflichst gebeten ihren Häuser zu streichen.
Einige Villen weisen herabblätternde Farbe etc. auf. Die Eigentümer
sollten die originale Cremefarbe, deren Referenz-Nummer RT 66’67 (kleiner
Eimer) und Nr. 250 für 15 kg Gebinde ist, verwenden. Diese Daten sind von
PRO-COLOR in der Nähe des Fischerhafens in Arrecife, neben dem Torres
Wein Warenhaus. Sie können die Farbe auch über das Showhaus in
Aguamarina beziehen.
Die
Buchhaltung der ersten sechs Monate dieses Jahres zeigen ein
enttäuschendes Defizit von 18.500 €. Die Kosten für Reparaturen und
Wasserverlust im Wasserversorgungsnetz belaufen sich auf 7.000 €,
verursacht durch kaputte Rohre. Dies konnte nicht vorhergesehen werden und
war daher nicht im Budget. Die Beseitigung der Abwasser mit Hilfe von
Tankwagen und das Installieren von neuen Pumpen auβerhalb unseres
Eigentums macht weitere 10.900 € und Ausgaben, die mit den TV
Installationen zusammenhängen über 3.100 € (von denen 2.416,60 € vom
vorhergehenden Präsidenten im Zeitraum von Beginn des Geschäftsjahres
bis zur Jahresversammlung 2007 bewilligt wurden). Obgleich gespart wird,
weil der Pool geschlossen ist, habe ich darum gebeten, das Gartenprojekt
auf Eis zu legen, da sich die finanzielle Situation aufgrund der oben
genannten Argumente stark verschlimmert hat.
Ich
hoffe, Sie bei der ausserordentlichen Versammlung zu sehen. Sollten Sie
nicht zur Versammlung erscheinen, können Sie einen Stellvertreter
bestimmen, der an Ihrer statt beiwohnt. Zu diesem Zweck ist eine Vollmacht
beigefügt und Sie können Ihre Wahlpräferenzen damit bekanntgeben.
PROTOKOLL DER AUSSERORDENTLICHEN SITZUNG DER
EIGENTÜMERGEMEINSCHAFT FARO PARK FASE 1&2
ABGEHALTEN AM 4. FEBRUAR 2008
In Playa Blanca wird um 17:30 am 4. Februar 2008 im Hotel
Natura Palace die AUSSERORDENTLICHE SITZUNG DER EIGENTÜMER DER
GEMEINSCHAFT FARO PARK 1&2 nach dem ersten Aufruf, unter dem Vorsitz
von Anne Head, die im Vorfeld die angebrachte Sitzung einberufen hatte,
gemäβ der gesetzlichen Anforderungen abgehalten.
Die
Sitzung beginnt mit dem ersten Aufruf, da das gesetzlich vorgeschriebene
Quorum erfüllt ist, mit dem Ziel folgende Punkte der Tagesordnung zu
behandeln.
TAGESORDNUNG
1º.- Anwesenheitsliste und Vorstellung der
Repräsentanten
2º.- Debatte der folgenden Probleme und evtl. Gutheissung
der Maβnahmen den Gemeinschaftspool betreffend:
a) Vorschlag, den Pool ohne weitere Verzögerungen auf
Kosten der Gemeinschaft zu reparieren und später den Betrag
gerichtlich einzuklagen, sowie auch weitere Beträge, für die evtl.
andere Verantwortliche (Personen wie auch Firmen) haftbar zu machen
sind.
b) Vorschlag, den Pool momentan geschlossen zu halten und
nicht zu reparieren, und gerichtlich die Baumängel desselben
einzuklagen und des weiteren eine Schadenersatzklage für Schäden
und Schädigungen für die Eigentümergemeinschaft einzureichen.
c) In beiden Fällen ist eine Ermächtigung der
Präsidentin, Anwalt und Klagevertreter einzuschalten, erforderlich.
d) Von der Annahme ausgehend, daβ entschieden wird
den Pool zu reparieren, muβ des weiteren abgestimmt werden, wie
die Bezahlung der anfallenden Kosten erfolgen soll.
3º.-
Debatte und evtl. Gutheissung der folgenden Angelegenheit über die
Abwasseraufbereitung
der Eigentümergemeinschaft:
a) Ermächtigung der Präsidentin, einen Anwalt zu
bestellen, der analysieren soll, ob sich die folgenden Handlungen
im legalen Bereich befinden: Abschaltung der Abwasserkläranlage,
die die Gemeinschaft bis dato benutzt hatte, Berechnung
zusätzlicher Kosten von 0,34 €/m3 für Wasseraufbereitung, wie
auch die Frage wer für die Reparaturkosten der Kläranlage und
deren Einrichtungen und Pumpen zuständig ist, wobei in Konsequenz
festzustellen ist, ob Club Lanzarote S.A. und/oder eine andere
Person, Vereinigung oder Einrichtung einer möglichen Forderung
haftbar zu machen ist.
Nach
Artikel 15.2 des Eigentümergesetz, unter den oben genannten Anwesenden,
werden, zum Zählen des Quorums, wie vom Gesetz vorgeschrieben, zur
Abhaltung der ausserordentlichen Eigentümersitzung in erstem oder zweitem
Aufruf, jene Eigentümer, die im Zahlungsverzug sind, nicht
berücksichtigt, auch wenn sie an der Beratschlagung teilnehmen dürfen,
Ihre Person und Stimme wird bei der Abstimmung der gesetzlich
vorgeschriebenen Mehrheit nicht berücksichtigt.
An
der Versammlung nehmen auf ausdrückliches Ersuchen der Präsidentin der
Eigentümergemeinschaft Hr. Vicente Hidalgo (beeideter Bauführer, der das
Gutachten des Pools durchgeführt hat), Dr. Andrea Armas (Übersetzerin)
und Hr. Jon Olsen (Verwalter), teil.
Da
die Nummer der Anwesenden und Stimmen beim ersten Aufruf ausreichend ist,
gilt die Sitzung als eröffnet und wird auf die Debatte der genannten
Punkte übergegangen:
2º.- Debatte der folgenden Probleme und evtl.
Gutheissung der Maβnahmen den Gemeinschaftspool betreffend:
a) Vorschlag, den Pool ohne weitere Verzögerungen
auf Kosten der Gemeinschaft zu reparieren und später den Betrag
gerichtlich einzuklagen, sowie auch weitere Beträge, für die evtl.
andere Verantwortliche (Personen wie auch Firmen) haftbar zu machen
sind.
b) Vorschlag, den Pool momentan geschlossen zu
halten und nicht zu reparieren, und gerichtlich die Baumängel
desselben einzuklagen und des weiteren eine Schadenersatzklage für
Schäden und Schädigungen für die Eigentümergemeinschaft
einzureichen.
c) In beiden Fällen ist eine Ermächtigung der
Präsidentin, Anwalt und Klagevertreter einzuschalten, erforderlich.
d) Von der Annahme ausgehend, daβ entschieden wird,
den Pool zu reparieren, muβ des weiteren abgestimmt werden, wie
die Bezahlung der anfallenden Kosten erfolgen soll.
Zuerst
ergreift Hr. Vicente Hidalgo das Wort, um den anwesenden Eigentümern die
Resultate seiner Untersuchungen und des späteren Gutachtens über die
Schäden des Gemeinschaftspools, der zu beachtlichem Wasserverlust
geführt hatte, darzulegen.
Der
Gutachter, der eine komplette Studie über den Zustand der Scheinwerfer,
der Seitenwände und des Grundes durchgeführt hatte, entdeckte einige
Schäden, weist aber darauf hin, dass der Hauptgrund für den
Wasserverlust die Risse am Schwimmbeckengrund seien.
Der
Gutachter rät dazu, den Schwimmbeckengrund zu versiegeln, indem auf die
vorhandenen Mosaikfliesen eine Glasfaserschicht aufgetragen wird, und
empfiehlt, darüber eine neue Schicht Mosaikfliesen zu legen. Zugleich
wies er auch darauf hin, dass die Seitenwände des Schwimmbeckens
repariert und die Risse versiegelt werden sollten.
Hr.
Morgan (Haus Nr. 16), bestätigte, dass er während des Baus des
Schwimmbeckens Risse im Zement festgestellt hatte, bevor dazu
übergegangen wurde die Fliesen zu verlegen, und dass keine Maβnahmen
zur Versiegelung der Risse unternommen wurden, bevor die Fliesen verlegt
wurden.
Auf
die Frage, ob man bei dieser Gelegenheit, einen Teil des Pools seichter
machen könne, wird entschieden, dass dies nicht möglich sei, da die
Traglast nicht angemessen sei.
Hr.
Vicente informiert darüber, dass in Zukunft eine jährliche Überprüfung
des Pools angebracht wäre. Der Versiegler, der für die Reparaturarbeiten
verwendet wird, enthält Epoxydharz und ist chlorresistent.
Der
Verwalter informiert darüber, dass er einige Kostenvoranschläge erhalten
hat, die dieselben Reparaturvorschläge beinhalten und ähnliche Preise
ausweisen. Die Reparaturkosten werden sich auf etwa 25.000 € belaufen,
bezogen auf einen detaillierten Kostenvoranschlag, der die auszuführenden
Arbeiten aufführt.
Auf
die Frage eines Miteigentümers wie lange die Arbeiten dauern würden,
antwortet Hr. Vicente Hidalgo, dass die Reparaturen in etwa zwei Wochen
dauern würden, wenn die Fliesen schon an der Baustelle sind.
Es
wird festgehalten, dass zur Zeit ein qualifizierter Eigentümer, der
ständig hier lebt, aber nicht der generellen Instandhaltungstruppe der
Siedlung angehört, für die Instandhaltung des Pools zuständig ist. Es
wird überprüft werden, ob er eine Haftpflichtversicherung hat. Es
beginnt eine Debatte in Bezug auf jenes Thema, da einige Eigentümer der
Meinung sind, dass es einen Interessenskonflikt geben könnte, wenn ein
Eigentümer die Instandhaltung leite und so wurde einstimmig bestimmt,
dass Kostenvoranschläge von anderen Firmen oder Personen der Branche für
die Instandhaltung des Pools eingeholt werden, die einen Wartungsvertrag
unterschreiben müssten.
Nach
der Auskunft des Fachmannes und der folgenden Debatte, erklärt der oben
genannte, dass der Pool ohne Verzug repariert und gefüllt werden sollte.
Man
dankt Hrn. Hidalgo für seine Teilnahme und er verlässt die Versammlung.
Um
19:15 wird die Sitzung für 10 Minuten unterbrochen.
Nach
der Pause wird die Sitzung wieder aufgenommen. Einige Miteigentümer
fragen den Verwalter, welche die zu erwartenden Anwaltskosten sind, in der
Annahme, dass angemessene gerichtliche Schritte gegen die Verantwortlichen
der Baumängel des Pools, welche zu Wasserfilterungen geführt hatten,
eingeleitet werden. Angesichts dessen, informiert der Verwalter, dass er
glaubt, dass die Höhe des Honorars in Verhältnis mit dem eingeforderten
Betrag liegt, weshalb, unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die
Reparaturkosten in etwa 25.000 € betragen und dass es auch angebracht
ist weitere 10.000 € für Wasser, wie auch einen Betrag auf
Schadendersatz einzuklagen, da der Pool den Eigentümern nicht zur
Verfügung stand, und dass die Honorarforderungen der Anwälte mit 8-12%
des eingeklagten Betrages anzusetzen sind.
Er
teilt des weiteren mit, dass normalerweise in Spanien, die Anwaltschaft,
das Honorar vor Beendigung des Prozesses fordert, und, dass nach der
Rechtsprechung, die Verliererpartei die anfallenden Anwaltskosten der
anderen Partei begleichen muss. Auf die Frage eines Miteigentümers nach
dem zuständigen Gericht erwidert der Verwalter, dass das Gericht in
Arrecife, Lanzarote in erster Instanz und das Gericht im Las Palmas in
zweiter Instanz, falls Berufung eingelegt wird, was weitere Kosten
verursachen würde.
Auf
alle Fälle wird sich der Verwalter mit der Anwältin, die die
Angelegenheit bearbeitet, in Verbindung setzen, um sie um einen
ungefähren Kostenvoranschlag des Honorars zu bitten.
Die
Anwesenden wurden auch darüber informiert, dass am 1. Februar, auf Bitte
der Eigentümergemeinschaft, eine Besprechung mit Club Lanzarote
stattgefunden hatte, die dazu beitragen sollte eine auβergerichtliche
Einigung zu finden. Bei jener Besprechung waren, auβer den Vertretern
von Club Lanzarote, die Präsidentin, der Sekretär und Verwalter der
Gemeinschaft, die Anwältin, die für diese Angelegenheit engagiert wurde,
wie auch ein Vertreter des Bauunternehmens anwesend.
Club
Lanzarote lieβ wissen, dass sie noch keine Überprüfung des Pools
vorgenommen haben und auch noch keinen Report verfasst haben ( auch wenn
man ihnen am 30. November ein Bürofax geschickt hatte, in dem sie über
die am Pool festgestellten Mängel informiert wurden, mit einer
Aufforderung die Reparaturen zu veranlassen, und dass man ihnen,
übereinstimmend mit ihrem darauffolgenden Antrag, im Dezember eine Kopie
des Berichts des Gutachters geschickt habe). Gleichermaβen sagte der
Vertreter des Bauunternehmens, dass auch er den Bericht vom Gutachter, Hrn.
Vicente Hidalgo noch nicht gelesen habe. Im Prinzip erklärt das
Bauunternehmen, dass nach ihrem Verständnis, die geschätzten Mängel am
Pool, keine Mängel seien, für die die Bauweise verantwortlich gemacht
werden könne, sondern auf die mangelhafte Wartung zurückzuführen seien.
Schlussendlich verpflichtete sich Club Lanzarote dazu, eine Antwort in
einem Zeitraum von zehn Tagen zu geben, in Bezug auf eine mögliche
Einwilligung ihrerseits, die Reparaturkosten des Schwimmbeckens zu
übernehmen.
Auf
Fragen der Eigentümer, antworten die Präsidentin und der Verwalter, dass
sie am Ende der Besprechung nicht den Eindruck hatten, dass Club Lanzarote
die Absicht habe, der Forderung nachzukommen, die Kosten für die
Reparatur des Pools zu übernehmen.
Ein Miteigentümer will wissen, ob Reparaturarbeiten, die
vor gerichtlichen Maβnahmen begonnen werden, unsere Position
gefährden könnte. Der Verwalter antwortet, dass er die Anfrage an die
Anwältin der Gemeinschaft weiterleiten werde, dass er aber aus
Gesprächen mit der Anwältin über das Thema bis jetzt weiss, dass einige
Maβnahmen ergriffen werden sollten, um ein positives Resultat sicher
zu stellen, wie zum Beispiel die Aufstellung eines notariellen Aktes, in
dem man den Zustand des Schwimmbeckens bewerten kann und eine neue
Aufforderung an Club Lanzarote, S.A.
Anschlieβend
beginnt die Abstimmung zum Punkt 2.a) der Tagesordnung: „Vorschlag,
den Pool ohne weitere Verzögerungen auf Kosten der Gemeinschaft zu
reparieren“. Die Abstimmung ergibt folgendes Ergebnis:
Es wird darüber informiert, dass nach dem
Eigentümergesetz, da die Versammlung im ersten Aufruf zustande kam, für
die Annahme dieses Beschlusses die Zustimmung einer Mehrheit der
Eigentümer der Gemeinschaft braucht, die zugleich die Mehrheit der
Teilnehmerquote ist. Daher sprechen wir im vorliegenden Fall von einem
Total von 93 Eigentümern. Für eine Annahme des Beschlusses wären
wenigstens 47 Stimmen notwendig. Da es keine ausreichende Mehrheit gab,
wird der Beschluss nicht angenommen.
Die Abstimmung zum Punkt 2.b) der Tagesordnung „Vorschlag,
den Pool momentan geschlossen zu halten und nicht zu reparieren, und
gerichtlich die Baumängel desselben einzuklagen und des weiteren eine
Schadenersatzklage für Schäden und Schädigungen für die
Eigentümergemeinschaft einzureichen“ wird nicht eingeleitet, da es
nicht möglich ist, die vom Gesetz vorgeschriebene Mehrheit für die
Annahme de Beschlusses im ersten Aufruf, zu erreichen, da der Groβteil
der Anwesenden für den vorhergehenden Vorschlag gestimmt hatte, der
diesem Punkt entgegensteht.
Nach Erörterung der Angelegenheit wird beschlossen, die
Sitzung zu beenden, da zu den wichtigen Fragen der Tagesordnung keine
Einigung erzielt werden kann. Es wird mitgeteilt, dass man ehest möglich
eine neue Versammlung einberufen wird, um nochmals diese Angelegenheiten
zu behandeln.
Angesichts
der Entscheidung und da es keine weiteren Angelegenheiten zu behandeln
gibt, wird die Versammlung in anfangs genannter Lokalität und Datum, um
20:30 aufgelöst.
Im
Namen der Präsidentin der Eigentümergemeinschaft „Faro Park 1 & 2“,
Anne Head, und gemäβ Artikel 16 des gültigen Eigentumsrechts, sind
Sie aufgerufen, an der auβerordentlichen Eigentümerversammlung
teilzunehmen, die am Freitag, dem 4. April um 17:30 Uhr im Hotel
Natura Palace stattfinden wird.
Des
weiteren möchte ich Sie in Kenntnis setzen, daβ es gemäβ
Absatz 2, Art. 16 des Eigetümerrechts, einen zweiten Aufruf, eine halbe
Stunde später, um 18:00 Uhr, am selben Tag und Ort geben
wird und mit der selben Tagesordnung, falls der erste Aufruf nicht die
zustande kommt. In der auβerordentlichen Versammlung werden die
folgenden Punkte auf der Tagesordnung stehen:
TAGESORDNUNG
1º.-
Anwesenheitsliste und Vorstellung der Repräsentanten
2º.- Debatte der folgenden Probleme und evtl. Gutheissung
der Maβnahmen, den Gemeinschaftspool betreffend:
a) Vorschlag den Pool ohne weitere Verzögerungen zu
reparieren, was eine einmalige Zahlung von 250 € pro Eigentum
bedeutet, zahlbar zu einem Zeitpunkt, den die Versammlung bestimmt.
b) Ermächtigung der Präsidentin, einen Anwalt und einen
Prokuristen zu bestellen, um ein gerichtliches Vorgehen gegen die
Vereinigung Club Lanzarote S.A. und/oder eine andere Person,
Vereinigung oder Einrichtung einzuleiten, wegen der baulichen
Mängel, die das Schwimmbecken aufweist, und der Schäden und
Beeinträchtigungen, die es für die Gemeinschaft bedeutet hat und
bedeutet.
c) Ermächtigung der Präsidentin, einen Anwalt zu
bestellen, der analysieren soll, ob sich die folgenden Handlungen im
legalen Bereich befinden: Abschaltung der Abwasserkläranlage, die
die Gemeinschaft bis dato benutzt hatte, Berechnung zusätzlicher
Kosten von für Wasseraufbereitung, wie auch die Frage wer für die
Reparaturkosten der Kläranlage und deren Einrichtungen und Pumpen
zuständig ist, wobei in Konsequenz festzustellen ist, ob Club
Lanzarote S.A. und/oder eine andere Person, Vereinigung oder
Einrichtung einer möglichen Forderung haftbar zu machen ist.
d) Antrage von den Herren Cañada, Soriano und AJEI sl das
Schwimmbad zu vermauern - schließen.
3.º-
Fragen und Anregungen
Nach
Artikel 15.2 und 16.2 des Eigentümergesetzes, sind die Besitzer, die
nicht mit ihren Zahlungen an die Eigentümergemeinschaft am laufenden sind,
nicht wahlberechtigt. Säumig sind die unten angeführten:
-
Hr. Jesus Baeza Benavides Eigentümer des Hauses 82
-
Hr. Don Jeynes Eigentümer des Hauses 50
-
Hr. Salvador Ruiz Román Eigentümer des Hauses 20
-
Sadilan s.l. Eigentümer des Hauses 5
Für
den Fall, dass die erwähnten säumigen Eigentümer am Beginn der Sitzung
nicht bestätigen können, dass sie mit den Zahlungen an die
Eigentümergemeinschaft am laufenden sind, eine gerichtliche Anfechtung
derselben oder eine gerichtliche oder notarielle Hinterlegung der Schulden
präsentieren, werden sie darauf hingewiesen, dass sie an der Sitzung zwar
teilnehmen können, aber kein Wahlrecht besitzen.
Anne
Head
Präsidentin
der Eigentümergemeinschaft Faro Park I & II
EIGENTÜMERGEMEINSCHAFT FARO PARK 1 & 2
35580 PLAYA BLANCA – YAIZA (LANZAROTE)
Ich,
Herr/Frau...............................................................................Miteigentümer
der Eigentümergemeinschaft FARO PARK 1 & 2, Haus Nr.
.....................,
übertrage
mein Stimmrecht an Herrn/Frau
.................................................mit Ausweisnummer...............................................................,
da es mir nicht möglich ist, persönlich an der ausserordentlichen
Sitzung teilzunehmen, die für den 4. Februar einberufen wurde. Oben
genannte Person ist somit berechtigt, an der Sitzung teilzunehmen und in
meinem Namen über alle Punkte der Tagesordnung abzustimmen.