NACHRICHTEN  Weihnachten 2009 

 

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Liebe Eigentümer,  

In der Sommerzeit waren Probleme aufgetreten,  weil Nicht-Residenten unsere Pool Einrichtungen  benutzt hatten. Das hat viele Eigentümer unserer  Anlage beunruhigt. Die Leute wurden  angesprochen und darauf hingewiesen, dass es  sich um einen privaten Swimmingpool handelt  und dieser nur für die Benutzung der Eigentümer  unserer Fasen da ist. Vorstandsmitglieder und ein  Eigentümer wurden sogar von den Unbefugten  bedroht. Einmal rief der Präsident die Polizei, die  ihn traurigerweise informierte, dass sie nicht  kommen würde und er am nächsten Tag eine  Anzeige auf dem Revier erstatten könne. Wenn  die Polizei nicht auf ernste Vorfälle reagiert, wird  der Vorstand nicht länger diese Unbefugten  ansprechen, sollte nicht eine angemessene  Anzahl von Eigentümern anwesend sein.  

An jedem Eingang zum Swimmingpool wurden  neue Hinweisschilder angebracht, die anzeigen,  dass die Gemeinschaft keine Verantwortung für  Verletzungen oder Unfälle von Nicht-Residenten  und Familien übernimmt, die den Pool benutzen.  Zusätzlich wurde die Schwimmbadordnung  ausgehängt, zusammen mit den Notrufnummern,  für den Fall das medizinische Versorgung  benötigt wird und die auch darauf hinweisen,  dass die Anlage keinen Bademeister hat. Es wäre  schätzenswert, wenn Eigner diese Information an  ihre Gäste weitergeben würden. Weiterhin sollten  die Eigentümer, die ständig Gäste in ihrem Haus  haben, für einen ausreichenden  Versicherungsschutz sorgen, für den Fall, dass  ein Unfall passiert, innerhalb ihres Grundstücks,  ebenso wie in der Anlage selbst. Die  Gemeinschaft übernimmt keinerlei Haftung, da  dies der Verantwortung des Eigentümers des  Hauses unterliegt.  

Sie werden sich erinnern, das auf der letzten  Jahreshauptversammlung ein Arbeits-Team  gegründet wurde, das die Anbringung eines  Sicherheitszaunes untersuchen sollte. Das sind  die gesetzlichen Anforderungen nach spanischem  Recht für Swimming Pools innerhalb von  Wohnanlagen und das wurde von Rudi Herz in  seinem Vortrag im Einzelnen erklärt. Das Work-  Team macht gute Fortschritte, aber  zwischenzeitlich würde der Vorstand Ihre  Teilnahme an einer Umfrage willkommen heissen,  die auf unserer Website www.faropark1and2.info  veröffentlicht ist, um Ihre Meinung in dieser  Angelegenheit kennen zu lernen. Wir möchten  alle Eigentümer bitten, diesen Link einfach  anzuklicken und Ihre Meinung zu diesem Thema  zu registrieren. Das ist vertraulich und der Sender kann nicht identifiziert  werden. Wir bedanken uns bei Ian McLauchlin,  Haus Nr. 95, für die Einrichtung der Umfrage auf  unserer Website. 

Auf der Jahreshauptversammlung bat ein  Eigentümer um die Findung einer Lösung für die  Störungen durch Lärmbelästigung in der  Gemeinschaft. Dem Vorstrand stehen nun  Standardbriefe zur Verfügung, die den jeweiligen  Besuchern in den betroffenen Häusern zugestellt  werden können, in dem die  

Gemeinschaftsordnung und die Konsequenzen,  die es für sie haben kann, wenn sie mit der  Belästigung fortfahren. Kopien davon können im  Büro des Verwalters eingesehen werden.  

Die Finanzen, wie angekündigt, bewegen sich in  die richtige Richtung, mit einem erhöhten  Überschuss (über das entsprechende Quartal des  Vorjahres) am Ende des ersten Quartals. In  Kürze wird Club Lanzarote die Verantwortung für  die Wasserrechnungen übernehmen und alle  Eigentümer sollten sich dessen bewusst sein, das  ihre EIGENTÜMERGEBÜHREN UND  WASSERRECHNUNGEN beglichen sein müssen, da  der Verwalter für jedes Haus ein Zertifikat  ausstellen muss. Das Fehlen der Vorlage dieses  Zertifikats bei Club Lanzarote, bedeutet den  Verlust der Wasserversorgung und die Zahlung  von Gebühren an Club Lanzarote für eine  Wiederanschliessung.  

Gerichtliche Schritte gegen die Schuldner der  Gemeinschaft laufen. Es ist eine langsame  Prozedur, aber es wurden Massnahmen ergriffen,  diese Gelder einzuholen. Pedro Soriano hat uns  angeboten, die Gemeinschaft, ohne Kosten für  seine Dienste, rechtlich zu beraten. Wir bedanken  uns bei Pedro für seine nette Geste.  Kleinere Arbeiten zur Verbesserung in der  Grünzone haben begonnen, die weiter geführt  werden, sobald Gelder dafür zur Verfügung  stehen.  

Wir müssen wieder über verstopfte Leitungen  berichten, weil wieder einmal Gegenstände die  Toilette herunter gespült wurden. Das scheint  immer beim Half Term Urlaub zu passieren und  wir bitten die Eigentümer nochmals ihre Besucher  zu informieren, dass diese Praktiken hier nicht  gestattet sind.  Die richtige Farbe für den Anstrich unserer  Häuser kann beim Show-House gekauft werden,  das sich an der Verkehrsinsel hinter den  Geschäften befindet. Die Preise sind 55 € für  Innen und 45 € für Aussen pro 15 l Eimer. 

 

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Baumaßnahmen 

Wir möchten die Eigentümer freundlich daran  erinnern, dass alle Pläne für bauliche  Veränderungen an ihrem Wohneigentum schriftlich  eingereicht werden müssen, und dass die  Genehmigung durch den Vorstand vor Beginn  JEDER Art von Baumaßnahmen erforderlich ist.  Bitte denken Sie daran, dass nur optisch ähnliche  Materialien und Farben verwendet werden dürfen,  und dass die geplanten Veränderungen sich an die  ursprünglichen Merkmale und die Gestaltung der  vorhandenen Häuser anpassen müssen. Bitte teilen  Sie dem Verwalter den Namen und die  Telefonnummer der Person mit, die für die  Bauarbeiten verantwortlich ist. Baufirmen dürfen  ihre Fahrzeuge be- und entladen, aber das ständige  Parken innerhalb der Anlage ist nicht gestattet.  Bitte sorgen Sie dafür, dass dies mit Ihrer Baufirma  vor Beginn der Arbeiten geklärt wird. 

 

Müllabfuhrsteuer 

Die Gemeindeverwaltung Yaiza hat kürzlich die  Zahlungsbescheide für die kommunale  Müllabfuhrsteuer verschickt. Diese Zahlung ist in  Ihren Gemeinschaftsbeiträgen enthalten und wird  daher von der Gemeinschaft als Ganzes bezahlt.  Bitte ignorieren Sie daher diese Bescheid

Kommerzielle Vermietung  

Die Eigentümer werden daran erinnert, dass nach  der Gemeinschaftssatzung eine kommerzielle  Vermietung nicht gestattet ist.  Wenn Sie Freunden oder Verwandten Ihre Villa  überlassen, informieren Sie diese bitte darüber,  dass Solanza eine private Wohnanlage ist. Ihre  Gäste sollten unsere Hausordnung kennen. Wenn  Sie zusätzliche Exemplare davon benötigen,  wenden Sie sich bitte an den Verwalter. 

Müll 

Wir möchten sie freundlich darum bitten, allen Müll,  der kein Hausmüll ist, (alte Kühlschränke,  Wasserboiler usw.) bei der Sammelstelle der  Gemeinde an der Straße nach Femes abzugeben. 

Änderung der Adresse von Faro  Park 1 & 2  

Die Eigentümer sollten all ihre Kontakte über die  Änderung der Postadresse von Faro Park 1 & 2  benachrichtigen.  

Fase 1: 
Calle Irlanda 10, 

Vivienda xx XX 
35580 Playa Blanca 
Las Palmas. 


Fase 2: 
Calle Irlanda 12,

Vivienda xx XX 
35580 Playa Blanca 
Las Palmas.
 


(wobei XX die Nummer Ihrer Villa ist) 

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Änderung des  Bankkontos 

Das Bankkonto der Gemeinschaft  wurde von der Banca March zur La Caja Insular de  Ahorros de Canarias verlegt. Die neue  Kontonummer lautet 2052 8089 63 4910010107.  Die Änderung hat keine Auswirkungen für  Eigentümer, die im Bankeinzugsverfahren bezahlen.

Büroumzug - Verwalter 

Jon Olsens Büro zieht um, und die neue Adresse  lautet: Calle Lanzarote nº 11, vivienda 5, 35580  Playa Blanca; das Datum wird noch  bekanntgegeben. Die Kontakt-Nummern bleiben  die gleichen. Es handelt sich um das  Einkaufszentrum La Mulata, am Ende der  Sackgasse, nach dem Natura Palace Hotel. 

Vorgehensweise für ärztliche  Behandlung 

Falls Sie ein nicht residenter Eigentümer sind,  müssen Sie die neue Europäische  Krankenversicherungskarte (als Ersatz für das alte  Formular E-111), die vom britischen Postamt  ausgestellt wird, und Ihren Reisepass im  Gesundheitszentrum vorlegen, wenn Sie ärztliche  Betreuung benötigen. Als Resident legen Sie Ihr  "Certificado de Ciudadano de la Unión", Ihren Pass  und Ihre spanische Krankenversicherungskarte vor.  Das Gesundheitszentrum liegt hinter der Tankstelle,  nahe dem Restaurant La Bocaína, und ist von 8:00  bis 20:00 Uhr geöffnet. Die Telefonnummer lautet:  928 517 542. 

Steuern in Spanien  

Ob Sie nun eine Wohnsitzbescheinigung  (Certificado de Residencia) von der  Gemeinde erhalten haben, Inhaber des alten  Residentenausweises sind, oder das neue  grüne "Certificado de Registro de Ciudadano  de la Unión" besitzen, ändert nichts an  Ihrem Steuerwohnsitz und befreit Sie nicht  von der Verpflichtung, eine Steuererklärung  in Spanien einzureichen. Alle ausländischen  Wohneigentümer in Spanien müssen eine  Steuererklärung einreichen. Es gibt zwei  Möglichkeiten; 

a) Als Steuerresident in Spanien  müssen Sie das Formular 100 bis  zum 30. Juni einreichen, oder 

b) Als Nicht-Steuerresident müssen  Sie das Formular 210 bis zum 31.  Dezember einreichen. 

Viele nicht residente  Wohneigentümer in Spanien gehen von der  falschen Annahme aus, daß sie sich nicht um  die Einreichung ihrer jährlichen  Steuerformulare kümmern brauchen! Das  wäre schön, aber es ist nicht der Fall. Die  gute Nachricht ist immerhin, daß ab dem  Steuerjahr 2008 (Abgabefrist 31.12.2009)  die fälligen Steuern niedriger als in  vorangehenden Jahren sein werden. Bis  Ende 2007 mußten Nicht-Residenten mit  Wohneigentum in Spanien eine  "Vermögenssteuer" (Patrimonio) zahlen, die  auf den Kaufwert ihres Wohneigentums  berechnet wurde, und eine  "Einkommenssteuer" (Renta), die nach dem  tatsächlichen Einkommen oder dem  Katasterwert (öffentlichen Steuerwert)  berechnet wurde. 

Seit dem 1. Januar 2008 ist die  Vermögenssteuer abgeschafft, doch die  "Declaración de la Renta" (Steuererklärung)  oder die "jährliche Steuererklärung für Nicht-  Residenten" muß immer noch ausgefüllt und  bezahlt werden! Die Einkommenssteuer  beträgt 24 Prozent des "geschätzten  Mieteinkommens". Die Berechnung wird wie  folgt vorgenommen: 

Multiplikation des Katasterwerts mit 1,1 %  Prozent. Dieser Wert wird dann mit 24  Prozent multipliziert - und daraus ergibt sich  die zu zahlende Steuer für das geschätzte  Mieteinkommen. Das "geschätzte  Mieteinkommen", das früher im Formular  214 enthalten war, wird nun auf dem  Formular 210 erklärt. 

Falls das Wohneigentum vermietet wird, ist  das erhaltene Bruttoeinkommen,  ausschließlich I.G.I.C., mit 24 % zu  versteuern. Falls das Wohneigentum nur für  Teile des Jahres vermietet wird, werden die  Einnahmen für den Vermietungszeitraum wie  oben berechnet. Für den Teil des Jahres, in  dem es leer steht, erfolgt die Berechnung  nach dem "geschätzten Mieteinkommen". 

Nähere Informationen hierzu finden Sie  unter www.aeat.es. Die Steuerbehörde sitzt  in der Calle Vargas 6 in 35500 Arrecife.  Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 9.00  bis 14.00 Uhr. Die Telefonnummer lautet  928 802469. Wenn Sie Fragen zu diesem  Thema haben, sind wir Ihnen gern behilflich

 

Zählung in Faro Park 1 & 2

Die Eigentümer in Faro Park 1&2 setzten sich zur Zeit (19.12.09) folgendermaßen zusammen:  

Großbritannien 54 Eigentümer 
Spanien 37 Eigentümer
Deutschland 6 Eigentümer 
Irland 1 Eigentümer 
Italien 1 Eigentümer 
Norwegen 1 Eigentümer 
Polen 1 Eigentümer 
Russland 1 Eigentümer 

Einige Familien sind von gemischter Nationalität, und einige Staatsangehörige leben im Ausland. Im  Zweifelsfall haben wir das Land des jeweiligen Wohnsitzes herangezogen. 

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KONTAKTDATEN 

Der Vorstand 

Präsident:
Herr Sam Magee (58) 
Telefon: 928 349274 
E-Mail: samm@dgm.org.uk 

Vizepräsident: 
Herr Paul Bookless (15) 
Telefon: 928 517374 

E-Mail: paul@sandford4.freeserve.co.uk

Vizepräsident/Schatzmeister: 
Herr Roger Stansfield (76) 
Telefon: 928 518906 
E-Mail: rogerswisstoni@aol.com 

Sekretär/Verwalter: 
Herr Jon W. Olsen 
Anschrift: El Correillo 63, 35580 Playa Blanca 
Telefon: 928 518817 
Handy: 620 704 191 
Fax: 928 518769 
E-Mail: jon@jonwolsen.com 

Eigentümervertretung Phase 1: 
Frau Brenda Hargreaves (18) 
Telefon: 928 518841 
E-Mail: farobrenda@hotmail.com 

Webmaster: 
Dr. Ian McLauchlin (95) 
E-Mail: webmaster@faropark1and2.info 
Adresse der Webseite:  
www.faropark1and2.info 

Postanschrift der Gemeinschaft: 
Comunidad de Propietarios Faro Park 
Phasen 1 & 2 
Apartado de Correos 154 
35580 Playa Blanca (Yaiza) 
Las Palmas, Islas Canarias 

 

 

  

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Wichtige Termine für Eigentümer

2009 

31. Dezember  Letzter Termin für die Steuererklärung für Nicht-Residenten       (Vordruck 210) 

2010 

1. Januar  Neujahrstag 
6. Januar Feiertag 
25. Februar Bankeinzug Wasserrechnung 2. Quartal und Beiträge 3. Quartal 
Erste Wochenende in März Karneval von Playa Blanca 
1.-2. April Osterfeiertage 
25. Mai Bankeinzug Wasserrechnung 3. Quartal und Beiträge 4. Quartal 
30. Mai Día de Canarias. Feiertag 
30. Juni Letzter Termin für die Steuererklärung für Residenten (Vordruck 100) 
16. Juli Nuestra Señora del Carmen. Feiertag in Playa Blanca 
25. August Bankeinzug Wasserrechnung 4. Quartal und Beiträge 1. Quartal 
8. September Nuestra Señora de los Remedios. Feiertag in Yaíza 
15. September Nuestra Señora de los Dolores. Feiertag auf Lanzarote 
6. Oktober Eigentümerversammlung im Hotel Natura Palace 
6. Dezember Tag der Verfassung 
8. Dezember  Unbefleckte Empfängnis

 

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